Initiative »Bürgerbegehren Stadtbücherei«
Bürgerbegehren zur Bücherei Esslingen im Visier der Stadt?
24.07.2025 | Aktuelles

Dieses Schreiben vom Esslinger Ordnungsamt an die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens Stadtbücherei sorgt für Verwunderung:


Der Text des Schreibens lautet:
Bürgerbegehren für die Esslingen Stadtbücherei am aktuellen Standort
Sammlung von Unterstützungsunterschriften
Sehr geehrte Frau Farquhar,
Sehr geehrter Herr Beck,
sehr geehrter Herr Auerbach,
wir kontaktieren Sie als Vertrauenspersonen, die auf der Unterschriftenliste zum „Bürgerbegehren für die Esslingen Stadtbücherei am aktuellen Standort“ benannt sind. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, Sie auf geltende (gesetzliche) Regelungen im Zusammenhang mit der Sammlung von Unterschriften für ein Bürgerbegehren hinzuweisen:
Hier klicken, um den gesamten Text anzuzeigen
Für die Durchführung des Bürgerbegehrens und des Bürgerentscheides sind die Regelungen des Kommunalwahlgesetzes anzuwenden; gleich wie bei einer Kommunalwahl oder der Wahl des Oberbürgermeisters. Für die Sammlung von Unterschriften auf öffentlicher Verkehrsfläche zur Durchführung des Bürgerbegehrens und des Bürgerentscheides ist das Straßenrecht zu beachten. Es handelt sich dabei um eine Sondernutzung und es sind die gleichen Regelungen wie bei Sondernutzungen im Vorfeld von Wahlen anzuwenden.
Es besteht die Möglichkeit, dass die Stadtverwaltung für die Unterschriftensammlungen die Standorte für die Wahlinformationsstände im Bereich der Innenstadt zur Verfügung stellt. Wichtig ist, dass die Sondernutzungen kostenfrei aber erlaubnispflichtig sind. Das heißt, dass die Stadtverwaltung von den Personen, die Unterschriften im Bereich der Innenstadt sammeln wollen, eine Auflistung benötigen, wann und wo ein Informationsstand aufgebaut werden soll. Die folgenden Standorte stehen in der Regel für die Aufstellung von Informationsständen zur Verfügung:
- Innere Brücke Geb. 13 und 15
- Innere Brücke zw. Nikolauskapelle (17) + Geb. 19
- Innere Brücke zw. Geb. 11 und 13
- Innere Brücke 1 zw. Geb. 19 und 21
- Innere Brücke 2 zw. Geb. 19 und 21
- Athleteneck/ Ob. Metzgerbach vor Geb. 2
- Ritterstraße
- Palmscher Bau 1
- Palmscher Bau 2
- Bahnhofstraße/ Schelztorturm
- Bahnhofplatz
- Küferstraße bei Geb. 1
Die Ansprache von Passanten ohne einen Informationsstand und die Verteilung von Flyern hält die Stadtverwaltung für kritisch. Unsere Erfahrung ist, dass sich Passanten bedrängt fühlen, wenn auf sie zugegangen wird und sie unvermittelt um eine Unterschrift gebeten werden. Ein Informationsstand ist hingegen gut sichtbar und die Passanten können selbst entscheiden, ob sie zum Informationsstand hingehen. Auch die Ansprache von Passanten von einem Informationsstand aus wirkt weniger wie ein „Überfall“ auf die Personen, da der Informationsstand zuvor bereits wahrgenommen werden konnte.
Eine Verteilung von Flyern ohne ein kleines Präsent wird im Bereich der Fußgängerzonen grundsätzlich nicht zugelassen, da das Informationsmaterial häufig weggeworfen wird und dann die Stadtreinigung mit der Beseitigung des Mülls beschäftigt ist.
Werden Unterschriften auf Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum gesammelt, so ist dies mit dem jeweiligen Veranstalter abzusprechen. Dieser hat für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsfläche eine Sondernutzungserlaubnis von der Stadt erhalten und entscheidet auf dieser Grundlage, wer die Fläche in welcher Form nutzen kann. Der Veranstalter trägt hierfür auch die Verantwortung. Bei städtischen Veranstaltungen (z. B. ESTival, Ehrenamtstag beim Kino auf der Burg) oder auf dem Wochenmarkt ist die Sammlung von Unterschriften grundsätzlich nicht gestattet. Dies gilt auch für die Sammlung von Unterschriften in öffentlichen Einrichtungen wie beispielsweise im Rathaus oder in der Stadtbücherei.
Wir bitten um Berücksichtigung der genannten Regelungen sowie Weitergabe der Hinweise an Ihnen bekannte Personen, die als Unterstützerinnen und Unterstützer des Bürgerbegehrens an der Sammlung von Unterschriften mitwirken. Für die Beantragung von Sondernutzungserlaubnissen für die Sammlung von Unterschriften an Informationsständen dürfen Sie sich gerne an uns wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Länge
Amtsleitung
Es macht den Eindruck, als wäre das freie Sammeln von Unterschriften ohne Infostand seitens der Stadt nicht erwünscht und würde Bürgerinnen und Bürger »belästigen«.
Dabei hat das »Straßensammeln« bei Bürgerentscheiden lange Tradition und stößt in Esslingen auf großen Zuspruch.
Engagierte Esslingerinnen und Esslinger, die für die Initiative »Bürgerentscheid Stadtbücherei« Unterschriften sammeln, berichteten bei ihrem letzten Treffen am 23.07. von den positiven Reaktionen der Bürgerschaft auf das Begehren: Nicht nur Menschen, die für den Verbleib der Bücherei im Pfleghof sind, befürworten einen Bürgerentscheid, auch viele Menschen, die sich für den Kögel-Standort aussprechen, finden es gut, wenn eine so weitreichende Entscheidung auf dem Wege der direkten Demokratie getroffen wird.
Wir finden es unverständlich, dass das Sammeln von Unterschriften auf öffentlichen Plätzen, das den Verkehrsfluss in keiner Weise stört, von der Stadt als »kritisch« wahrgenommen wird.
Statt Steinen auf dem Weg wünschen wir uns mehr Verständnis dafür, dass Bürgerbegehren das Vertrauen in die Demokratie stärken. »Die direkte Demokratie ist aus der Kommunalpolitik nicht mehr wegzudenken« – so das Fazit aus dem Bürgerbegehrensbericht 2014 vom Verein Mehr Demokratie zusammen mit der Bergischen Universität Wuppertal und der Universität Marburg.
Hier gibt es die Unterschriftenliste für das Bürgerbegehren Stadtbücherei zum Download:
Kann ich selbst Unterschriften sammeln?
Ja, jede und jeder kann selbst Unterschriften sammeln, zum Beispiel im Freundes- oder Bekanntenkreis, und an einer der Sammelstellen abgeben.
Wichtig: Die Unterschreibenden müssen ihren Hauptwohnsitz in Esslingen haben, kommunalwahlberechtigt und mindestens 16 Jahre alt sein.
Wo kann ich meine Unterschrift abgeben?
Die gesammelten Unterschriften können bis 25.09.2025 bei »Initiative Bürgerbegehren Stadtbücherei« in der Entengrabenstraße 2, 73728 Esslingen oder bei den auf der Liste genannten Vertrauenspersonen abgegeben werden.
Bürgerbegehren Stadtbücherei im Visier der Stadt?
Wir finden es unverständlich, dass das Sammeln von Unterschriften auf öffentlichen Plätzen, das den Verkehrsfluss in keiner Weise stört, von der Stadt als »kritisch« wahrgenommen wird.
Statt Steinen auf dem Weg wünschen wir uns mehr Verständnis dafür, dass Bürgerbegehren das Vertrauen in die Demokratie stärken.
Nachgefragt – Bürgerschaft zur Bücherei
Eine Mutter und ihre 9-jährige Tochter sind an diesem sonnigen Samstagvormittag in der Innenstadt unterwegs. Die Tochter freut sich schon auf die Spiele in der Bücherei. Beide sind für deren Verbleib im Pfleghof.
Ein Mann, der nur einen Steinwurf von der Bücherei entfernt wohnt, nennt die Pläne zum Kögel-Umzug »eine Katastrophe« und hat dazu schon verschiedene Stadträte angeschrieben. Am Pfleghof schätzt er die Einmaligkeit und historische Substanz.
Hier herunterladen: Unterschriftenliste Bürgerbegehren Stadtbücherei
Die Initiative »Bürgerbegehren Stadtbücherei« ruft ein Bürgerbegehren ins Leben. Damit die Esslingerinnen und Esslinger selbst über den Standort der Bücherei entscheiden können, brauchen wir mindestens 5.000 Unterschriften. Hier können alle Interessierten die offizielle Listenvorlage ausdrucken und dabei helfen, die für den Erfolg benötigten Unterschriften zu sammeln.
Bücherei – das letzte Wort wird noch gesprochen!
Die Initiative »Bürgerbegehren Stadtbücherei« wird ein Bürgerbegehren starten, damit die Bürgerinnen und Bürger selbst über den Büchereistandort entscheiden können. Wer helfen möchte, die benötigten 5.000 Unterschriften zu sammeln, ist zum ersten Treffen eingeladen:
9. Juli 2025, um 19:30 Uhr im Mehrgenerationenhaus in der Pliensauvorstadt.
Wie denken junge Menschen über die Bebauungspläne für das VFL-Post-Gelände?
Eine Personengruppe, die in den bisherigen Debatten um das VfL-Postgelände nicht gefragt wurde: Jugendliche. Ein 19-Jähriger berichtet uns: Die Nähe des zentral gelegenen Sportplatzes sei super für ihn und seine Freunde gewesen, keine weiten Wege und abends noch gut zu Fuß erreichbar.
Nachgefragt – 5. Bürgermeisterstelle
Wie denken Esslinger BürgerInnen über einen 5. Bürgermeister, den am 30.06.2025 anstehenden Entscheid des Gemeinderates zur Bücherei und über die Bebauungspläne des VfL-Post-Geländes? Wir haben in der Pliensauvorstadt, auf dem Marktplatz und der inneren Brücke nachgefragt.